Heizungsförderung 2026: Das ändert sich für sie
Jetzt bis zu 80 % Förderung sichern – für mehr Zukunft in Ihrem Zuhause.
Mit GROSS Fördergelder clever nutzen und einfach auf das Heizen mit einer Wärmepumpe umsteigen.
was jetzt für umweltfreundliche Heizsysteme gilt
Die KfW-Förderung 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen. Teilweise wurden Boni gestrichen, andere wurden neu gestaffelt – und so sind jetzt bis zu 80 % Zuschuss möglich.
Wir haben die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie sortiert: Was bleibt, was wegfällt und was sich 2027 wieder ändert. Damit Sie einschätzen können, mit welchen Förderungen Sie für Ihr Zuhause realistisch rechnen können.
Gut zu wissen: Schnell sein lohnt sich! Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten schrittweise. Daher erhalten Sie noch bis 31.01.2027 die höchstmöglichen Fördersätze von bis zu 80 %.
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Das gilt seit dem 21. Juli 2026
Die Neuerungen der Förderbedingungen auf einen Blick
- Maximal 80 % Gesamtförderung möglich
- 30 % Grundförderung für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung im Bestandsgebäude
- Bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter alter Heizungen
- 40, 30, 10 % oder 0 % Einkommensbonus – je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
- Familienzuschlag: Lebt min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anzurechnenden Einkommen abgezogen
Diese Boni gibt es nicht mehr
- Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)
- Emissionsminderungszuschlag (betraf bestimmte Biomasseheizungen)
Stand der Angaben und Fördersätze: August 2026).
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Für das erste Quartal 2027 ist eine grundlegende Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung angekündigt. Die einzelnen Förderboni sind im weiteren Verlauf nochmal detailliert aufgeführt.
SO WERDEN UMWELTFREUNDLICHE HEIZSYSTEME VON DER KFW GEFÖRDERT:
Profitieren Sie vom maximalen Zuschuss von bis zu 80 %
Mit der richtigen Kombination aus Basisförderung und Zusatzboni können Sie sich bis zu 80 % Ihrer Investitionskosten zurückholen – und das staatlich gefördert.
Wir GROSS beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer neuen Wärmepumpe und holen dabei für Sie das Maximum an Förderung raus.
Die (neuen) Förder-Boni im Überblick:
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Die Förderung ist einkommensunabhängig und bildet die Basis, auf die alle weiteren Boni aufbauen.
Für das erste Quartal 2027 ist allerdings eine Umstellung angekündigt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken. In Kombination mit dem kommenden Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen, die aus der EU stammen) können Sie wieder auf insgesamt 30 % Förderung kommen.
Entscheidend für die Förderung ist nicht Ihre Gesamtinvestition. Stattdessen bezieht sie sich auf einen gedeckelten Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
- 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten
Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um je 750 Euro.
Der Fördersatz liegt bis 31.01.2027 bei 16 %. Danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte – zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Dieser Bonus belohnt also Ihre zügigen Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe. Er ist selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann berechtigen. Wichtig: Das alte Heizsystem muss komplett gegen die neue, umweltfreundliche Heizung ausgetauscht – und darf somit nicht nur das alte Heizsystem ergänzen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus Ihrem Steuerbescheid – nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:
- 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Es gilt also: Wer weniger Einkommen hat, erhält mehr Förderung.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden mit dem neuen Heizungsgesetz einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Familien rutschen dadurch oft eine Stufe nach oben und können so einen höheren Bonus erhalten.
Grundförderung und Boni addieren sich, sind aber bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Regulär liegt die Obergrenze bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – bzw. mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – erhalten dann bis zu 80 % Förderung.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 % auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen – für diese Geräte bliebe es damit in Summe bei 30 %.
Wichtig zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die nötigen Herkunftsnachweise sind noch nicht veröffentlicht. Wer eine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind derzeit ggf. nicht vollständig belastbar.
Das Entscheidende: 2026 erhalten Sie aber noch regulär die 30 % Grundförderung.
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Die Förderung ist einkommensunabhängig und bildet die Basis, auf die alle weiteren Boni aufbauen.
Für das erste Quartal 2027 ist allerdings eine Umstellung angekündigt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken. In Kombination mit dem kommenden Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen, die aus der EU stammen) können Sie wieder auf insgesamt 30 % Förderung kommen.
Entscheidend für die Förderung ist nicht Ihre Gesamtinvestition. Stattdessen bezieht sie sich auf einen gedeckelten Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
- 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten
Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um je 750 Euro.
Der Fördersatz liegt bis 31.01.2027 bei 16 %. Danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte – zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Dieser Bonus belohnt also Ihre zügigen Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe. Er ist selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann berechtigen. Wichtig: Das alte Heizsystem muss komplett gegen die neue, umweltfreundliche Heizung ausgetauscht – und darf somit nicht nur das alte Heizsystem ergänzen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus Ihrem Steuerbescheid – nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:
- 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Es gilt also: Wer weniger Einkommen hat, erhält mehr Förderung.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden mit dem neuen Heizungsgesetz einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Familien rutschen dadurch oft eine Stufe nach oben und können so einen höheren Bonus erhalten.
Grundförderung und Boni addieren sich, sind aber bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Regulär liegt die Obergrenze bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – bzw. mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – erhalten dann bis zu 80 % Förderung.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 % auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen – für diese Geräte bliebe es damit in Summe bei 30 %.
Wichtig zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die nötigen Herkunftsnachweise sind noch nicht veröffentlicht. Wer eine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind derzeit ggf. nicht vollständig belastbar.
Das Entscheidende: 2026 erhalten Sie aber noch regulär die 30 % Grundförderung.
Wir rechnen es Ihnen vor:
Zwei Beispielrechnungen, wie Ihre Förderung aussehen kann
Beispiel 1
- Selbstnutzende Wohneigentümer mit Einfamilienhaus
- Kein Einkommensbonus, da das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei 70.000 € liegt.
- Bisher Ölheizung – Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Investition: 30.000 Euro. Davon sind maximal 28.000 Euro förderfähig.
Es greifen 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 %.
Zuschuss: 12.880 Euro. Eigenanteil: 17.120 Euro.
Beispiel 2
- Selbstnutzende Wohneigentümer mit Einfamilienhaus
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt bei 28.000 Euro, deshalb greift der Einkommensbonus von 40 %.
- 25 Jahre alte Gasheizung
- Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Investition: 30.000 Euro. Davon sind maximal 28.000 Euro förderfähig.
Rechnerisch ergeben sich 86 % (30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 40 % Einkommensbonus) – die Förderung ist hier auf 80 % gedeckelt.
Zuschuss: 22.400 Euro. Eigenanteil: 7.600 Euro.
Beide Rechnungen dienen der Orientierung und basieren auf dem Förderstand von August 2026. Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderbedingungen und Ihrer eingereichten Unterlagen festgelegt.
2026 noch von höheren Fördersätzen profitieren
Ab 2027 werden wichtige Förderbestandteile schrittweise reduziert – wer früher plant, kann sich daher bessere Förderbedingungen sichern. Denn: Die neuen KfW-Förderbedingungen gelten nicht unbefristet, sondern sinken halbjährlich oder laufen zu einem gewissen Zeitpunkt aus.
Diese drei Punkte sollten Sie daher bei Ihrer Heizungssanierung berücksichtigen:
Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % wird halbjährlich runtergestuft
Bis Ende Januar 2027 liegt er bei 16 %, danach sinkt er schrittweise um 4 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August – und läuft im August 2028 aus. Wer den Heizungstausch also in den nächsten Monaten angeht, kann den Bonus noch in voller Höhe nutzen.
Der Förderhöchstbetrag verringert sich ebenfalls halbjährlich.
Ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 750 Euro für die erste Wohneinheit. Die Förderhöchstbeträge für die zweite bis sechste (15.000 € je Wohneinheit) bzw. für die siebte und jede weitere Wohneinheit (8.000 € je Wohneinheit) bleiben davon jedoch unberührt.
Gute Planung ist uns wichtig. Und braucht etwas Zeit.
Zwischen dem erstem Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort, der Angebotserstellung, der Bestätigung zum Antrag sowie anschließender KfW-Zusage vergehen meist mehrere Wochen – erst danach darf der Auftrag erteilt werden. Wenn Sie einen bestimmten Stichtag im Blick haben, rechnen Sie diesen Vorlauf am besten mit ein.
Unsere Empfehlung: Planen Sie Ihre Heizungssanierung daher noch in diesem Jahr – bestenfalls vor dem Winter.
Welche klimafreundlichen Heizungen werden von der KfW gefördert?
Die KfW fördert den Einbau von Wärmepumpen – aber nicht nur. Im Rahmen der Heizungsförderung können in Bestandsgebäuden verschiedene klimafreundliche Heizsysteme und Anschlüsse an Wärmenetze bezuschusst werden – sofern die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Tipp vom Meisterbetrieb: so gibt’s mehr Geld zurück
Mehr Zuschuss durch clevere Kombination
Die Boni sind miteinander kombinierbar – wer also z. B. einkommensberechtigt ist und gleichzeitig frühzeitig modernisiert, kann auf die maximale Fördersummen kommen. Unsere Experten von GROSS Energietechnik helfen Ihnen dabei, die beste Kombination zu ermitteln – individuell, transparent und mit über 70 Jahren Erfahrung.
Noch Fragen zur Förderung oder zur passenden Wärmepumpe?
Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und mit dem Blick fürs Ganze. Mit über 70 Jahren Erfahrung in der Energietechnik entwickeln wir passgenaue Lösungen, die zu Ihrem Zuhause und Ihren Ansprüchen passen. Bei einem Termin vor Ort prüfen wir alle Gegebenheiten und beraten Sie umfassend zu Technik, Umsetzung und Förderung.
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